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Als Wahlärztin kann ich mir ausreichend Zeit für Ihre Anliegen und die Ihnen individuell angepasste Behandlung nehmen.
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Auf Anfragen Ihrerseits bin ich um zeitnahe Terminvergabe bemüht.
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Das Honorar wird direkt zwischen Ihnen und mir verrechnet.
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Für die erbrachten Honorarzahlungen erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung eine Refundierung bis zu 80% des jeweiligen
Kassentarifs.